Zusätzlich müssen die rollstuhlgebundenen Personen mit einem Schulterschräggurt, entsprechend DIN 75078-2, gesichert werden. Wir bieten Ihnen den Schulterschräggurt Typ QS zur Montage im Fahrzeug. Dieser hat zwei Gurtrollen, die Obere ist für die Höheneinstellung und die Untere für die Gurtlänge. So kann der Gurt schnell und einfach passend eingestellt werden.
Hinweis: Bitte die Montage durch eine Fachwerkstatt durchführen lassen! Eventuell ist eine technische Abnahme erforderlich.
Gurtpflicht für Rollstuhlfahrer
Seit dem 1. Februar 2017 sind Bußgelder fällig, wenn die Verkehrsvorschriften für die sichere Beförderung von Rollstuhlnutzern nicht eingehalten werden. Laut Straßenverkehrsordnung gilt die „Gurtpflicht“ für Passagiere, die im Rollstuhl befördert werden (§ 21a StVO). Diese erweiterte „Gurtpflicht“ bezieht sich bei der Beförderung von Personen im Rollstuhl (Rollstuhlnutzer) zum einen auf das Benutzen eines Rollstuhl-Rückhaltesystems für den Rollstuhl, zum anderen auf das Anlegen eines Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystems, das den Rollstuhlnutzer selbst sichert.
- Universell einsetzbar
- Höhenverstellbar über Retraktor / Gurtstraffer (oben)
- Automatische Gurtstraffung über Retraktror / Gurtstraffer (unten)
- Geprüftes Gurtschloss (groß)
- Geprüfte Sicherheit in einem einzigartigen System
- Passend zum QS-QUICK SECURE pro Rollstuhl- und Personensicherungssystem
Sie haben Fragen?
Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an! Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erarbeiten gemeinsam individuelle Lösungsvorschläge.