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Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 3,5 t für Crafter / TGE ab Bj. 03/17

Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 3,5 t für Crafter / TGE ab Bj. 03/17

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Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 2.800 – 3.500 kg Anhängelast (je nach Typ), jedoch... mehr
Produktinformationen "Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 3,5 t für Crafter / TGE ab Bj. 03/17"

Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 2.800 – 3.500 kg Anhängelast (je nach Typ), jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht. Anwendbar bei bereits vorhandener Anhängerkupplung und einem ausreichenden D-Wert von mind. 17,2 kN oder mehr.

Bitte der Bestellung eine Kopie des Fahrzeugscheines oder des COC-Datenblattes beifügen, um den Auftrag zu prüfen.

Bitte beachten Sie, dass bei Auftragsannahme durch uns keine Rückgabe und Widerruf möglich ist, da der Artikel mit Gutachten speziell auf Ihre Fahrgestellnummer gerichtet ist.

Hinweis:

Die max. Anhängelast ist abhängig von der Serienanhängelast:

  • Serienanhängelast 2.000 kg --> Erhöhung auf 2.800 kg
  • Serienanhängelast 2.500 kg --> Erhöhung auf 3.300 kg
  • Serienanhängelast 3.000 kg --> Erhöhung auf 3.500 kg

Achtung:

Bitte lassen Sie Ihr Fahrzeug mit den erhaltenen Unterlagen von Ihrer DEKRA-Prüfstelle vor Ort abnehmen. Im Anschluss lassen Sie sich bitte die Änderungen von der Zulassungsstelle eintragen.

Hinweis:

Erhöhte Anhängelast kann folglich zu erhöhtem Verschleiß der beanspruchten Baugruppen Ihres Fahrzeuges führen. Die Wartungs- und Serviceintervalle gem. Herstellerempfehlung sind unbedingt einzuhalten.

Die max. Anhängelast ist abhängig von der Serienanhängelast: Serienanhängelast 2.000 kg... mehr

Die max. Anhängelast ist abhängig von der Serienanhängelast:

  • Serienanhängelast 2.000 kg --> Erhöhung auf 2.800 kg
  • Serienanhängelast 2.500 kg --> Erhöhung auf 3.300 kg
  • Serienanhängelast 3.000 kg --> Erhöhung auf 3.500 kg

Erhöhte Anhängelast kann folglich zu erhöhtem Verschleiß der beanspruchten Baugruppen Ihres Fahrzeuges führen. Die Wartungs- und Serviceintervalle gem. Herstellerempfehlung sind unbedingt einzuhalten.

Achtung:

Bitte lassen Sie Ihr Fahrzeug mit den erhaltenen Unterlagen von Ihrer DEKRA-Prüfstelle vor Ort abnehmen. Im Anschluss lassen Sie sich bitte die Änderungen von der Zulassungsstelle eintragen.

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Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an! Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erarbeiten gemeinsam individuelle Lösungsvorschläge.

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